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   VGH Hessen, 01.03.2006 - 8 UE 3766/04.A   

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VGH Hessen, 01.03.2006 - 8 UE 3766/04.A (https://dejure.org/2006,10553)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.03.2006 - 8 UE 3766/04.A (https://dejure.org/2006,10553)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. März 2006 - 8 UE 3766/04.A (https://dejure.org/2006,10553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 Abs 1 AufenthG, § 51 Abs 1 AuslG, § 53 Abs 4 AuslG, § 53 Abs 6 AuslG
    Abschiebung einer Mutter zweier nichtehelicher Kinder nach Kabul.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Flüchtlingsanerkennung einer unverheirateten und alleinstehenden Mutter zweier nichtehelicher Kinder verschiedener Väter; Voraussetzungen einer die Flüchtlingsanerkennung rechtfertigenden Verfolgung bei einer Rückkehr nach Afghanistan ; Befürchtung mit beachtlicher ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Afghanistan, Flüchtlingsfrauen, geschlechtsspezifische Verfolgung, nichtstaatliche Verfolgung, alleinstehende Frauen, alleinerziehende Frauen, Situation bei Rückkehr, Schutzbereitschaft, Schutzfähigkeit, Kabul, nichteheliche Kinder, westliche Orientierung

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 249 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Main, 25.02.2004 - 5 E 7021/03
    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 8 UE 3766/04
    Die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2004 - 5 E 7021/03.A (3) - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Sachentscheidung des Tenors wie folgt neu gefasst wird:.

    Mit Urteil vom 25. Februar 2004 - 5 E 7021/03.A (3) - (vgl. InfAuslR 2004 S. 458 ff., juris [LS]) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen zur Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG für die Klägerin hinsichtlich Afghanistan verpflichtet und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: .

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2004 - 5 E 7021/03.A (3) - in vollem Umfang abzuweisen.

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 8 UE 3766/04
    Eine die Flüchtlingsanerkennung rechtfertigende Verfolgung kann nach Satz 4 dieser Vorschrift nämlich nicht nur vom Staat, von Parteien oder Organisationen, die den Staat oder wesentliche Teile des Staatsgebiets beherrschen, sondern nunmehr auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen, wenn die vorher genannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor der Verfolgung zu bieten, und dies unabhängig davon, ob in dem Land eine staatliche Herrschaftsmacht vorhanden ist oder nicht, es sei denn, es besteht eine inländische Fluchtalternative (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21/04 - juris, Rdnr. 26).
  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89

    Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 8 UE 3766/04
    Es kann vorliegend offen bleiben, ob das Vorbringen der Klägerin hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, dass sie Afghanistan im April 2000 wegen der Ermordung ihres Vaters und der dort weitgehend praktizierten Sippenhaft, wegen der Vergewaltigung durch einen - möglicherweise der Taliban zuzurechnenden - Nachbarn oder wegen der drohenden Zwangsheirat mit einem Taliban-Regionalkommandanten als politisch Verfolgte verlassen hat, ebenso wie die - wohl zu bejahende - Frage, ob eine in erster Linie an ihre Geschlechtszugehörigkeit anknüpfende Vorverfolgung durch die radikal-islamische Taliban eine so hinreichende Verknüpfung mit einer für die Zukunft befürchteten, auf der traditionellen, fundamentalistisch-islamischen Einstellung eines Großteils der Bevölkerung und der derzeitigen Machthaber in Afghanistan beruhenden geschlechtsspezifischen Verfolgung aufweisen würde, dass unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzuwenden wäre (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 27. April 1982 - 9 C 308/81 - BVerwGE 65 S. 250 [S. 251f.] = juris einerseits und vom 24. Juli 1990 - 9 C 78/89 - BVerwGE 85 S. 266 ff. = juris andererseits).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 8 UE 3766/04
    Da er nach diesem Schriftsatz des weiteren mangels eigener familiärer Bindungen in Afghanistan eine gemeinsame Rückkehr mit der Klägerin und deren Kindern für nicht zumutbar hält, kann eine solche bei einer möglichst realitätsnahen Beurteilung der Rückkehrsituation der Klägerin auch nicht unterstellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 C 12/99 - BVerwGE 109 S. 305 ff. = juris, Rdnrn. 10 f.).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 8 UE 3766/04
    Es kann vorliegend offen bleiben, ob das Vorbringen der Klägerin hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, dass sie Afghanistan im April 2000 wegen der Ermordung ihres Vaters und der dort weitgehend praktizierten Sippenhaft, wegen der Vergewaltigung durch einen - möglicherweise der Taliban zuzurechnenden - Nachbarn oder wegen der drohenden Zwangsheirat mit einem Taliban-Regionalkommandanten als politisch Verfolgte verlassen hat, ebenso wie die - wohl zu bejahende - Frage, ob eine in erster Linie an ihre Geschlechtszugehörigkeit anknüpfende Vorverfolgung durch die radikal-islamische Taliban eine so hinreichende Verknüpfung mit einer für die Zukunft befürchteten, auf der traditionellen, fundamentalistisch-islamischen Einstellung eines Großteils der Bevölkerung und der derzeitigen Machthaber in Afghanistan beruhenden geschlechtsspezifischen Verfolgung aufweisen würde, dass unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzuwenden wäre (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 27. April 1982 - 9 C 308/81 - BVerwGE 65 S. 250 [S. 251f.] = juris einerseits und vom 24. Juli 1990 - 9 C 78/89 - BVerwGE 85 S. 266 ff. = juris andererseits).
  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02

    Afghanistan - Familienasyl - Widerruf - Machtverhältnisse seit Ende 2001

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2006 - 8 UE 3766/04
    Auf die vom Senat in seinem inzwischen rechtskräftigen Grundsatzurteil vom 10. Februar 2005 getroffene Einschätzung, wonach die derzeit in Afghanistan bestehenden Machtverhältnisse trotz eines fehlenden landesweiten Gewaltmonopols der Zentralregierung Karsais und trotz der nach wie vor weitgehend unzureichenden Sicherheits- und Versorgungslage die Annahme verfolgungsmächtiger zentralstaatlicher bzw. regionaler quasi-staatlicher Herrschaftsstrukturen rechtfertigen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - 8 UE 185/02.A - EZAR-NF 067 Nr. 1 =juris, Rdnrn. 83 ff.), kommt es danach zwar nicht mehr entscheidend an.
  • VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 452/06

    Abschiebungsschutz für Asylbewerberin aus Afghanistan; geschlechtsspezifische

    Dementsprechend ist auch der Berichterstatter des beschließenden Senats unter Auswertung neuerer Erkenntnismittel in seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 1. März 2006 zu der Einschätzung gelangt, dass eine nicht aus der Hauptstadt Kabul stammende, unverheiratete und alleinstehende Mutter zweier nichtehelicher Kinder verschiedener Väter nach einem fast sechsjährigen Aufenthalt im westlichen Ausland bei einer Rückkehr nach Afghanistan mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine landesweite, an ihr Geschlecht anknüpfende und wegen "unislamischen Verhaltens" konkret auf ihre Person zielende leibes-, lebens- und/oder freiheitsbedrohende Verfolgung befürchten müsse (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 1. März 2006 - 8 UE 3766/04.A - juris Rdnrn. 43 ff.), so dass eine (erneute) Klärungsbedürftigkeit der auch nach den weiteren Ausführungen im Antragsschreiben letztlich allgemein aufgeworfenen Frage der Verfolgungssituation von nach Afghanistan aus dem westlichen Ausland zurückkehrenden Frauen weder dargelegt noch ersichtlich ist.
  • VGH Hessen, 26.07.2007 - 8 UE 3140/05

    Asyl Afghanistan; asyltaktische Konversion zum Christentum; Verfolgungsgefahr bei

    Da die Klägerinnen im Familienverband und nicht als alleinstehende Frauen ohne familiären, insbesondere männlichen Schutz nach Afghanistan zurückkehren würden (vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 1. März 2006 - 8 UE 3766/04.A - juris Rdnrn. 43 ff.), besteht eine solche geschlechtsspezifische Verfolgungsgefahr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 AufenthG weder landesweit noch für ihre Heimatregion H., wo sich die Situation auch für Frauen seit der Amtsenthebung Ismail Khans als Provinzgouverneur im September 2004 ausgehend von einem niedrigen Niveau leicht gebessert hat und im Januar 2005 sogar eine Anlaufstelle für schutzsuchende Frauen eingerichtet worden ist.
  • VG Köln, 25.11.2008 - 14 K 4274/06

    Afghanistan, Gebietsgewalt, Hindus, Gruppenverfolgung, religiös motivierte

    vgl. hierzu: AA, Lagebericht vom 07.03.2008, S. 18 ff.; Danesch, Gutachten an VG Hamburg vom 8. Juli 2004; Danesch, Gutachten an VG Hamburg vom 24. Januar 2004; UNHCR, Update on the Situation in Afghanistan and International Protection Considerations, Juni 2005, S. 61; Home Office, Afghanistan Country Report, April 2005, Nr. 6.187 ff.; Hess VGH, Urteil vom 01.03.2006 - 8 UE 3766/04.A -, das zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurde.
  • VG Köln, 24.01.2012 - 14 K 4279/10

    Afghanistan, unionsrechtlicher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 2

    vgl. hierzu: AA, Lagebericht vom 9. Februar 2011, S. 23 ff.; Danesch, Gutachten an VG Hamburg vom 8. Juli 2004; Danesch, Gutachten an VG Hamburg vom 24. Januar 2004; UNHCR, Update on the Situation in Afghanistan and International Protection Considerations, Juni 2005, S. 61; UNHCR, Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender (zusammenfassende Übersetzung), 24. März 2011, S. 7 ff; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Afghanistan: Alleinstehende Frau mit Kindern, 15. Dezember 2011, S. 3; Hessischer VGH, Urteil vom 1. März 2006 - 8 UE 3766/04.A - VG München, Urteile vom 24. November 2009 - M 23 K 09.50113 - und vom 23. Dezember 2009 - M 23 K 09.50039 -, beide Juris.
  • VG Köln, 20.12.2011 - 14 K 4249/10
    hierzu: AA, Lagebericht vom 9. Februar 2011, S. 23 ff.; Danesch, Gutachten an VG Hamburg vom 8. Juli 2004; Danesch, Gutachten an VG Hamburg vom 24. Januar 2004; UNHCR, Update on the Situation in Afghanistan and International Protection Considerations, Juni 2005, S. 61; UNHCR, Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender (zusammenfassende Übersetzung), 24. März 2011, S. 7 ff; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Afghanistan: Alleinstehende Frau mit Kindern, 15. Dezember 2011, S. 3; Hessischer VGH, Urteil vom 1. März 2006 - 8 UE 3766/04.A - VG München, Urteile vom 24. November 2009 - M 23 K 09.50113 - und vom 23. Dezember 2009 - M 23 K 09.50039 -, beide Juris.
  • VG Hamburg, 10.09.2008 - 5 A 466/06

    Politische Verfolgung im Falle der Rückkehr nach Afghanistan für afghanische

    Die Verfolgungsmaßnahmen müssen dabei allein an das Geschlecht anknüpfen und dürfen nicht auch auf anderen Umständen beruhen (VG Ansbach, Urt. v. 13.8.2007, AN 11 K 07.30353 m.w.N; HessVGH, Urt. v. 1.3.2006, 8 UE 3766/04.A, jeweils zit. nach juris; Pelzer/Pennington, Asylmagazin 05/2006 S. 4).
  • VG Köln, 08.04.2008 - 14 K 4466/05

    Afghanistan, Gebietsgewalt, Karzai, Kabul, Sicherheitslage, Taliban, politische

    Abgesehen von den dargelegten Gefahren durch Diskriminierung, Misshandlung und sexuelle Übergriffe hat eine alleinstehende Frau in Afghanistan daher auch keine Existenzmöglichkeit (vgl. hierzu: AA, Lagebericht vom 07.03.2008, S. 18 ff.; Danesch, Gutachten an VG Hamburg vom 8. Juli 2004; Danesch, Gutachten an VG Hamburg vom 24. Januar 2004; UNHCR, Update an the Situation in Afghanistan and International Protection Considerations, Juni 2005, S. 61; Home Office, Afghanistan Country Report, April 2005. Nr. 6,187 ff.; Hess VGH, Urteil vom 01.03.2006 - 8 UE 3766/04.A -, das zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurde).
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 6 ZB 09.30001

    Asylrecht (Afghanistan); gesetzlicher Richter; Übertragung auf Einzelrichter;

    Das Verwaltungsgericht ist, wie bereits im Verfahren der Schwester der Beigeladenen (U.v. 22.11.2006 - M 23 K 04.51567, nachgehend BayVGH, B.v. 23.9.2008 - 6 ZB 06.31124), auf der Grundlage von Feststellungen zur als "katastrophal" bewerteten allgemeinen Lage für Frauen in Afghanistan davon ausgegangen, dass die Beigeladene bei einer Rückkehr in ihr Heimatland aufgrund besonderer individueller Umstände in beachtlicher Weise geschlechtsspezifische Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure befürchten müsse (ähnlich etwa HessVGH, U.v. 1.3.2006 - 8 UE 3766/04.A - juris; nachgehend BVerwG, B.v. 5.1.2007 - 1 B 63.06 - juris).
  • VG Kassel, 21.03.2012 - 3 K 464/10

    Afghanistan, Kabul, Frauen, alleinstehende Frauen, islamischer Moralkodex,

    In § 60 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist in diesem Zusammenhang mit der Anknüpfung von Verfolgungsmaßnahmen an die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe - insoweit über Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Qualifikations-RL hinausgehend - geregelt, dass eine Verfolgung auch dann vorliegen kann, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft (vgl. dazu Hess. VGH, Urteile vom 23.03.2005 - 3 UE 3457/04.A -, NVwZ-RR 2006, 209, und vom 01.03.2006 - 8 UE 3766/04.A -, ESVGH 56, 249 [LS]).
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